Freistellungsbescheinigung gemäß EStG § 48b


Für unsere Kunden die selbst Bauleistungen erbringen und zum Steuerbazug bei Bauleistungen nach § 48b EStG verpflichtet sind: Die Hans Riffel Bauunternehmung GmbH & Co. KG ist für alle Aufträge vom Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48b EStG befreit. Die aktuelle Freistellungsbescheinigung unseres Finanzamt können Sie hier für Ihre Zwecke downloaden oder ausdrucken.

Download Freistellungsbescheinigung § 48b EStG

Die Richtigkeit dieser Freistellungsbescheinigung können Sie beim Bundeszentralamt für Steuern online überprüfen.

Bundeszentralamt für Steuern - Prüfung von Freistellungsbescheinigungen
„Noch Fragen? Kontaktieren sie uns!“
Tel. 0 73 27 / 96 00 -0
post@riffel.de

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