Freistellungsbescheinigung gemäß EStG § 48b
Für unsere Kunden die selbst Bauleistungen erbringen und zum Steuerbazug bei Bauleistungen nach § 48b EStG verpflichtet sind: Die Hans Riffel Bauunternehmung GmbH & Co. KG ist für alle Aufträge vom Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48b EStG befreit. Die aktuelle Freistellungsbescheinigung unseres Finanzamt können Sie hier für Ihre Zwecke downloaden oder ausdrucken.
Download Freistellungsbescheinigung § 48b EStG
Die Richtigkeit dieser Freistellungsbescheinigung können Sie beim Bundeszentralamt für Steuern online überprüfen.
Bundeszentralamt für Steuern - Prüfung von Freistellungsbescheinigungen


