ZERTIFIKATE

das Bauunternehmen RIFFEL BAU & FERTIGTEILE GmbH erfüllt die Voraussetzungen zur Führung des Meisterhaft Prädikats mit 5 Sternen seit 2007 ohne Unterbrechung. 2022 erhielt unser Unternehmen das Zusatzprädikat Nachhaltigkeit & Klimaschutz.

Was sagt die Baubranche über diese Auszeichnung?
„Einfach das Beste für Ihren Bau. Die Auszeichnung Meisterhaft mit 5 Sternen verspricht höchstes Qualitätsangebot, das durch offizielle Prüfungsinstitutionen gewährleistet. Betriebe mit der 5-Sterne Auszeichnung lassen ihre Arbeit durch unabhängige Prüfinstitute fremdüberwachen und müssen ihre Qualifikationen im 2-jährigen Turnus erneut nachweisen. Dies erfordert eine kontinuierliche Fortbildung von Mitarbeitenden und Prüfung der erbrachten Bauleistungen. Hart für Betriebe – aber bestens für Sie als Kunde! Die Erweiterung für Nachhaltigkeit der Baubetriebe dient darüber hinaus als Qualitätskennzeichen für nachgewiesene Fachkompetenz am Bau im Themenfeld „Nachhaltigkeit & Klimaschutz“. Nutzen Sie als Auftraggeber das Meisterhaft Nachhaltigkeit & Klimaschutz -Siegel zur Orientierung, um Betriebe auf den ersten Blick zu finden mit denen sie gut und nachhaltig bauen können. Sehen Sie immer den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes, denn nachhaltig zu bauen bedeutet – von der Planung bis zum Rückbau. Das beinhaltet Prozesse und Faktoren wie die Wahl der Baustoffe, die Gewinnung und Verarbeitung von Rohstoffen, die Lieferketten, den Bau an sich oder das Recycling der verbauten Materialien. Darum besser Meisterhaft Nachhaltigkeit & Klimaschutz!“

Für unsere Kunden die selbst Bauleistungen erbringen und zum Steuerbazug bei Bauleistungen nach § 48b EStG verpflichtet sind: Die RIFFEL BAU & FERTIGTEILE GmbH ist für alle Aufträge vom Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48b EStG befreit. Die aktuelle Freistellungsbescheinigung unseres Finanzamt können Sie hier für Ihre Zwecke downloaden oder ausdrucken.Die Richtigkeit dieser Freistellungsbescheinigung können Sie beim Bundeszentralamt für Steuern online überprüfen.Bundeszentralamt für Steuern
Prüfung von Freistellungsbescheinigungen
Als Bauleistender schulden wir die Umsatzsteuer beim Einkauf von Bauleistungen und sind deshalb im Besitz einer Ust 1 TG Bescheinigung. Die aktuelle Bescheinigung unseres Finanzamts können Sie als Nachunternehmer oder Lieferant für ihre Zwecke hier downloaden oder ausdrucken.Bitte beachten Sie, dass wir für Leistungen nach § 13b Abs. UstG nur entsprechend dieser Regelung korrekt ausgestellte Rechnungen akzeptieren können.